Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Hundseder & Görg HoGa Consulting GbR, Carl-Braun-Str. 44, 83209 Prien am Chiemsee (nachfolgend „H&G") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") im Bereich HoGa Consulting, Webentwicklung & Digital sowie Social Media & Content.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Eine Geschäftsbeziehung mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
(3) Die Nutzung des separaten SaaS-Tools REVENU (verfügbar unter getrevenu.app) ist nicht Gegenstand dieser AGB. Für REVENU gelten die dort veröffentlichten gesonderten Nutzungsbedingungen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, H&G stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von H&G sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von H&G oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der genaue Leistungsumfang, die Vergütung sowie ggf. Termine ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) HoGa ConsultingBeratungsleistungen für Betriebe der Gastronomie und Hotellerie, insbesondere Konzeptentwicklung und Positionierung, Analyse und Optimierung von Angebotsstruktur und Wirtschaftlichkeit, Preisstrategie sowie operative und marketingstrategische Optimierung.
(2) Webentwicklung & DigitalIndividuelle Entwicklung von Websites einschließlich eigenem CMS, Design und Programmierung, sowie auf Wunsch Buchungs-Integration, Tracking & Analytics, SEO, Google Ads, Hosting und Sicherheitsmaßnahmen.
(3) Social Media & ContentStrategie, Konzeption und auf Wunsch operative Betreuung von Social-Media-Kanälen, einschließlich Content-Erstellung, Community Management, Employer Branding und Reporting.
(4) Der jeweils konkrete Leistungsumfang, Pakete und Module ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt H&G alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bildmaterial und Zugänge (z. B. Hosting, Domain, Social-Media-Accounts) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und sorgt für eine zeitnahe Rückmeldung, insbesondere bei Freigaben und Feedback-Schleifen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten resultieren, gehen nicht zu Lasten von H&G und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind bzw. er zu deren Nutzung berechtigt ist, und stellt H&G insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Termine, Fristen und Verzug
(1) Vereinbarte Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Kunden nach § 4.
(2) Verzögert sich ein Projekt durch fehlende Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 6 Abnahme bei Werkleistungen (insb. Webentwicklung)
(1) Nach Fertigstellung einer abgrenzbaren Leistung (z. B. der Website) stellt H&G diese dem Kunden zur Abnahme bereit.
(2) Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen, und teilt etwaige Mängel konkret und schriftlich mit.
(3) Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht und nutzt er die Leistung produktiv (z. B. durch Live-Schaltung der Website), gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt H&G dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem für ihn individuell entwickelten Quellcode der Website (inkl. des dafür erstellten CMS) ein. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei H&G.
(2) Allgemeine Programmierkenntnisse, Methoden, Frameworks und Bausteine, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden, sondern auf bereits vorhandenem Know-how von H&G beruhen, dürfen von H&G unabhängig von diesem Vertrag weiterverwendet werden, soweit dadurch keine für den Kunden individuell entwickelten Bestandteile an Dritte weitergegeben werden.
(3) Für Inhalte Dritter (z. B. lizenzierte Stockfotos, Schriften, Open-Source-Komponenten) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; H&G weist den Kunden hierauf hin.
(4) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Marken) verbleiben im Eigentum des Kunden; H&G erhält hieran lediglich ein Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung.
(5) Im Bereich Social Media & Content erstellte Inhalte (Texte, Grafiken, Videos) gehen mit vollständiger Bezahlung in das Nutzungsrecht des Kunden über, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 8 Besondere Bestimmungen zur Social-Media-Betreuung
(1) Soweit H&G im Rahmen der Beauftragung Zugang zu Social-Media-Accounts des Kunden erhält, erfolgt dies ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung. Der Kunde bleibt Inhaber der Accounts.
(2) Die Nutzung von Plattformen Dritter (z. B. Meta, TikTok, LinkedIn) unterliegt deren eigenen Nutzungsbedingungen und Algorithmen, auf die H&G keinen Einfluss hat. H&G übernimmt keine Gewähr für bestimmte Reichweiten, Interaktionsraten oder Follower-Zahlen.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte (z. B. Kennzeichnungspflichten, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) selbst verantwortlich. H&G weist nach bestem Wissen auf erkennbare rechtliche Risiken hin, schuldet jedoch keine Rechtsberatung.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch H&G erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter hundseder-goerg.de/datenschutz.
(2) Soweit H&G im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Betreuung von Kontaktformularen, Social-Media-Kanälen oder Werbeanzeigen), schließen die Parteien auf Verlangen einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§ 11 Referenzen und Eigenwerbung
H&G ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistung als Referenz zu nennen (z. B. auf der eigenen Website), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 12 Einsatz Dritter
H&G ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Hosting-Anbieter) einzusetzen.
§ 13 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Je nach Projekt und unabhängig vom Leistungsbereich (Consulting, Webentwicklung, Social Media) kann sie als Pauschalpreis, nach Zeitaufwand (Stunden- oder Tagessatz) oder als Kombination aus beidem vereinbart werden. Die konkreten Sätze ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, nicht aus diesen AGB.
(2) Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird die tatsächlich erbrachte Zeit in Schritten von 15 Minuten erfasst; angefangene Viertelstunden werden auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet.
(3) Leistungen, die über den im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Mehraufwand), werden nach Abs. 2 separat berechnet, sofern nicht vorab eine abweichende Pauschale vereinbart wird – z. B. nachträgliche Designänderungen oder zusätzliche Funktionen bei pauschal abgerechneten Webentwicklungsprojekten, oder Zusatzleistungen außerhalb eines vereinbarten Social-Media-Retainers. H&G weist den Kunden vor Beginn absehbaren Mehraufwands hierauf hin.
(4) Reisekosten für Vor-Ort-Termine sind im vereinbarten Honorar enthalten, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart (z. B. bei ungewöhnlich weiten Anfahrten).
(5) Bei Projekten im Bereich Webentwicklung gilt mangels abweichender Vereinbarung folgendes Zahlungsmodell: 50 % der Vergütung als Anzahlung bei Auftragserteilung, die restlichen 50 % nach Abnahme gemäß § 6.
(6) Bei laufenden Betreuungsverhältnissen (z. B. Social-Media-Retainer) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
(7) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(8) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(9) Bei Zahlungsverzug ist H&G berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelne Projekte (z. B. Webentwicklung) enden mit Abnahme bzw. Abschluss der vereinbarten Leistung.
(2) Laufende Betreuungsvereinbarungen (z. B. Social-Media-Retainer) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht individuell anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Beendigung eines Hosting- oder Pflegevertrags stellt H&G dem Kunden auf Verlangen die Inhalte und – soweit nach § 7 Abs. 1 bereits vollständig bezahlt – den Quellcode der Website zur Verfügung.
§ 15 Höhere Gewalt
Können Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von H&G liegen (z. B. Ausfälle Dritter, Naturereignisse, Cyberangriffe auf Drittsysteme), nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, ruhen die jeweiligen Verpflichtungen für die Dauer der Störung.
§ 16 Keine Erfolgsgarantie
H&G schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung nach dem Stand der Technik bzw. fachlicher Standards, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt H&G keine Garantie für eine bestimmte Umsatz-, Reichweiten- oder Conversion-Entwicklung infolge von Beratungs-, Web- oder Marketingmaßnahmen.
§ 17 Haftung
(1) H&G haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet H&G nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – insbesondere im Rahmen der Beratungsleistungen nach § 3 Abs. 1.
(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf 300.000 EUR je Schadensfall (entsprechend der Deckungssumme der bei H&G bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung). Die Ersatzpflicht für mehrere während eines Versicherungsjahres verursachte Schadensfälle ist auf insgesamt 900.000 EUR begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Produktions- oder Nutzungsausfall sowie Datenverlust, ist außerhalb der Fälle des Abs. 1 ausgeschlossen.
(5) Schadensersatzansprüche aus leichter Fahrlässigkeit verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Umständen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(7) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von H&G (Prien am Chiemsee).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Juni 2026
© Hundseder & Görg HoGa Consulting GbR